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Willkommen bei der GdP-Kreisgruppe Gütersloh

JAV-Wahlen 2011 - GdP erzielt überragendes Wahlergebnis

Düsseldorf. Bei den Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowohl auf Landesebene als auch in den elf Ausbildungsstandorten ein überragendes Wahlergebnis erzielt. Auf Landesebene konnte die GdP auch das bislang von ihr nicht gehaltene fünfte Mandat gewinnen und stellt in Zukunft alle Mitglieder der Polizeihauptjugend- und Auszubildenden-
vertretung (PHJAV). Auch bei den elf örtlichen JAV-Wahlen konnte die GdP Stimmenzuwächse verzeichnen. In Aachen, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und beim LZPD stellt die GdP alle JAV-Mitglieder, in Bielefeld, Duisburg und Münster konnte sie 9 von 11 Sitzen gewinnen.

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Landtag macht Beförderungsstellen endgültig frei

Düsseldorf. Durch die Verabschiedung des Haushalts 2011 durch den Düsseldorfer Landtag sind die bislang blockierten zusätzlichen 2200 Beförderungen im Bereich A 10 und A 11 bei der Polizei endgültig frei. Weil die CDU-Fraktion zwar gegen den Haushalt klagen aber keine einstweilige Anordnung beim Landesverfassungsgericht beantragen will, wird der Haushalt unmittelbar nach seiner Veröffentlichung rechtskräftig. Darauf hat die GdP hingewiesen.

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Schichtwechsel nicht ursächlich für die Katastrophe

Düsseldorf. „Der Schichtwechsel bei der Polizei war nicht ursächlich für die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade. Das ergibt sich schon aus dem zeitlichen Ablauf“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter in Bezug auf die heute veröffentlichte Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hingewiesen. Nach Informationen der GdP waren die neuen Kräfte zum Teil bereits mehr als zwei Stunden im Einsatzraum, bevor es zur Massenpanik im Zugangsbereich zum Festivalgelände gekommen ist. Ursprünglich war der Austausch der Einsatzkräfte für 16.00 Uhr geplant. Weil aus der Erfahrung der vorangegangenen Loveparade-Veranstaltung zwischen 16.00 und 17.00 Uhr mit einem größeren Andrang von Festivalbesuchern gerechnet werden musste, hatte die Polizeiführung den Austausch auf den Zeitraum von 14.00 bis 15.30 Uhr vorgezogen. „Das Vorziehen des Kräfteaustauschs war also kein Fehler, sondern ist ein Hinweis für das umsichtige und verantwortungsvolle Verhalten der Polizeiführung“, sagte Richter.

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Karlsruher Urteil schnell umsetzen

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass die Politik die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit zur Sicherungsverwahrung extrem gefährlicher Straftäter bis Mai 2013 nicht ausschöpft, sondern unverzüglich auf das Karlsruher Urteil reagiert. „Die Vorgaben des Verfassungsgerichts, dass für extrem rückfallgefährdete, gefährliche Straftäter eine eigene therapieorientierte Unterbringungsmöglichkeit außerhalb der bestehenden Strafanstalten geschaffen werden muss, sind nicht über Nacht gekommen. Die Politik hätte spätestens nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Voraussetzungen für eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit schaffen müssen. Das gilt es jetzt unverzüglich nachzuholen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.

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Erster Mai – Land unter bei der Polizei

Düsseldorf. Für unerträglich hält die GdP NRW die Einsatzsituation rund um das kommende Wochenende mit dem 1. Mai als Höhepunkt. Frank Richter, Landesvorsitzender der GdP NRW: „Die inflationäre Zahl von Großeinsätzen am 30. April und 1. Mai bringt die Polizei nicht nur an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, sondern weit darüber hinaus. Bundesweit liegen für den 30. April / 1. Mai 72 Unterstützungsanträge aus Ländern vor, die ihre Einsätze mit eigenem Personal nicht bewältigen können. Dies ist mit dem vorhandenen Personal nicht mehr zu leisten.“

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Schlagzeilen

Düsseldorf. Durch die Verabschiedung des Haushalts 2011 durch den Düsseldorfer Landtag sind die bislang blockierten zusätzlichen 2200 Beförderungen im Bereich A 10 und A 11 bei der Polizei endgültig frei. Weil die CDU-Fraktion zwar gegen den Haushalt klagen aber keine einstweilige Anordnung beim Landesverfassungsgericht beantragen will, wird der Haushalt unmittelbar nach seiner Veröffentlichung rechtskräftig. Darauf hat die GdP hingewiesen.

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